CONFIDA Srbija: Digitale Vermögenswerte werden immer beliebter, was bedeutet das für Steuerzahler?
Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsvorschriften, folgt den Trends in diesem Bereich und hat daher eine Übersicht über das Gesetz über digitale Vermögenswerte erstellt. Informieren Sie sich über:
Nachfolgend behandeln wir die folgenden Details:
· die Definition von digitalem Eigentum
· Aufteilung und Probleme
· Rechtsrahmen und
· steuerliche Behandlung.
Definition von digitalen Assets
Definition von digitalen Assets
Das Gesetz über digitale Vermögenswerte definiert digitale Assets (Vermögenswerte) als „digitale Darstellungen von Werten, die digital gekauft, verkauft, getauscht oder übertragen werden können und die als Tauschmittel oder für Anlagezwecke verwendet werden können, wobei digitale Vermögenswerte keine digitalen Aufzeichnungen von Währungen einschließen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, sowie andere finanzielle Vermögenswerte, die anderen Gesetzen unterliegen, sofern in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist".
CONFIDA Serbien erklärt, dass die Definition weit gefasst ist und dass es bei der Bestimmung, ob ein bestimmtes Eigentumsrecht ein digitaler Vermögenswert ist oder nicht, zu Dilemmata kommen kann.
Aufteilung digitaler Assets
Digitale Vermögenswerte werden gemäß dem Gesetz über digitale Vermögenswerte in zwei Kategorien unterteilt: virtuelle Währungen und digitale Wertmarken.
Virtuelle Währungen sind digitale Vermögenswerte, die nicht von der Zentralbank ausgegeben wurden und deren Wert nicht von der Zentralbank oder einer anderen öffentlichen Stelle garantiert wird und die nicht unbedingt an ein gesetzliches Zahlungsmittel gebunden sind und nicht den rechtlichen Status von Geld oder Währung haben. Natürliche oder juristische Personen akzeptieren es jedoch als Tauschmittel und es kann elektronisch gekauft, verkauft, getauscht, übertragen und gespeichert werden. Sie haben einen bestimmten Wert und können ein Tauschmittel sein, stellen aber kein Geld dar.
Ein digitaler Token wird als eine Art digitaler Vermögenswert definiert und bezeichnet jedes immaterielle Eigentumsrecht, das ein oder mehrere andere Eigentumsrechte in digitaler Form darstellt, was die Rechte des Benutzers des digitalen Tokens auf Bereitstellung bestimmter Dienste umfassen kann.
Das Problem
Slađana Vučićević, Leiterin der Steuerberatungsabteilung bei CONFIDA Serbien, erklärt gegenüber dem Portal eKapija, dass es in der Praxis manchmal problematisch ist, klar zu definieren, was eine virtuelle Währung und was ein digitaler Token ist, weil man auf den ersten Blick sagen kann, dass eine Form von digitalem Eigentum die Merkmale einer anderen Art von digitalem Eigentum aufweist.
Im Falle eines Dilemmas wird auch erklärt, welche Regel helfen kann. Wenn der digitale Vermögenswert keine Rechte einräumt, außer dass er zum Tausch verwendet wird, handelt es sich um eine virtuelle Währung, für die die Nationalbank von Serbien verantwortlich ist. Ein digitales Gut, das nicht zum Austausch bestimmt ist und bestimmte Rechte enthält, kann als digitales Token bezeichnet werden, und das oben Genannte wird von der Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde überwacht. Ein digitales Asset, das nicht nur austauschbar ist, sondern auch einige weitere Rechte einräumt, ist ein hybrider digitaler Vermögenswert, das die Eigenschaften sowohl einer virtuellen Währung als auch eines digitalen Tokens aufweist. In diesem Fall sind beide Aufsichtsbehörden zuständig – die Wertpapierkommission und die Nationalbank Serbiens.
Rechtsrahmen
Durch das Gesetz über digitale Vermögenswerte hat Serbien virtuelle Währungen und digitale Token gesetzlich geregelt, aber dies ist einer der ersten Schritte. Das oben genannte Gesetz basiert auf dem Prinzip der technologischen Neutralität – obwohl es sich im Wesentlichen auf die Blockchain-Technologie konzentriert, umfasst es möglicherweise andere Technologien, die entwickelt werden könnten.
Steuerliche Behandlung
Mit dem neuen Gesetz begann auch die Umsetzung neuer Vorschriften zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte. Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass Einkünfte aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte (Handel mit Kryptowährungen und digitalen Token) als Kapitalgewinn gelten. Auf die realisierten Erträge wird eine Steuer von 15 % gezahlt. Wenn der Verkauf von digitalen Vermögenswerten keinen Gewinn erbracht hat, besteht keine Steuerpflicht. Es ist auch vorgesehen, die Zahlung von Steuern auf digitale Gewinne zu vermeiden. Wenn der Steuerzahler digitale Vermögenswerte verkauft und das erhaltene Geld innerhalb von 90 Tagen in das Stammkapital des Unternehmens in der Republik Serbien investiert, kann er von 50% der Kapitalertragssteuer befreit werden.
In Fällen, in denen digitales Eigentum als Schenkung oder Erbschaft erworben wird, wird es als eine Art Eigentum erfasst und darauf wird Vermögenssteuer gezahlt. Das Vermögenssteuergesetz sieht eine Befreiung von dieser Verpflichtung für Beschenkte und Erben der ersten Ordnung vor, während die Erben der zweiten Ordnung einen Steuersatz von 1,5 % zahlen. Andere Personen sind verpflichtet, Steuern in Höhe von 2,5 % zu zahlen. Digitale Vermögenswerte, die der Erbe oder der Beschenkte von derselben Person im Wert von bis zu 100.000,00 RSD in einem Kalenderjahr erworben hat, sind von der Besteuerung befreit.
Vorteile
Slađana Vučićević, Leiterin der Steuerberatungsabteilung bei CONFIDA Serbien, sagt, dass das Gesetz auch die Möglichkeit vorsieht, Arbeitnehmerboni und/oder Anreize in digitalen Vermögenswerten zu zahlen, und dass dies größere Möglichkeiten für Arbeitgeber eröffnet.
CONFIDA Serbien, mit lokalem und internationalem Wissen über steuerrechtliche, Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsvorschriften, schafft Lösungen für Kunden, um ihnen die Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um ihre Geschäftsvisionen zu verwirklichen. Außerdem sind sie immer auf dem Laufenden über aktuelle Geschehnisse in ihrem Bereich, wie zum Beispiel das Thema digitale Vermögenswerte.
Mit CONFIDA Serbien kommen Sie auf Ideen, die sich auszahlen! Wenn Sie Fragen zu digitalen Vermögenswerten oder einem anderen steuerrechtlichen, Wirtschaftsprüfungs- oder Buchhaltungs-Thema haben, können Sie sich an sie wenden.
Textautorin: Slađana Vučićević, Leiterin der Steuerberatungsabteilung bei Confida Serbia, [email protected]