Eltern von Erstklässlern haben Anspruch auf freie Tage, aber auch Arbeitgeber haben ein Mitspracherecht
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Abbildung (Fotonnasste/shutterstock.com)
Das Arbeitsgesetz sieht das Recht auf bezahlten Urlaub für Eltern von Erstklässlern und Kindern vor, die zum ersten Mal eine Vorschule besuchen.
Die ersten beiden Schultage sind kostenlos und es gibt dafür ein spezielles Verfahren.
Andernfalls müssen die Arbeitnehmer auf das Verständnis des Arbeitgebers zählen, stellt das Ehrenmitglied des serbischen Arbeitgeberverbands Nebojša Atanacković klar.
– Ich bin nicht sicher, ob das Arbeitsgesetz die Dinge so detailliert vorsieht, es ist allgemeiner Natur – sagt Atanacković.
Er stellt klar, dass viele Dinge nicht in allen Fällen anwendbar sind und dass es gut wäre, wenn es auf die guten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ankäme.
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